Verhaltenstest/Wesenstest 27.10.2013 | |
MV Weisweiler Sachverständiger Paul Probst Am 27.10.2013 fand beim MV Weisweiler ein Verhaltenstest zur Maulkorb- und Leinenbefreiung mit dem Sachverständigen Paul Probst auf dem Programm. Seit Curie als Welpen zu uns kam, habe ich sie regelmäßig - mindestens 1 x Woche - im benachbarten holländischen Vaals auf diesen Test vorbereitet. Begegnungen mit anderen Hunden, der ein oder andere Cafébesuch, Shopping-Aufenthalte mit Ablage in Geschäften, Aufzug und Busfahren etc. haben wir trainiert und waren - so glaube ich - in Vaals bekannt wie ein bunter Hund. Während der gesamten Übungsdauer sind wir auf sehr viel Verständnis bei unseren holländischen Nachbarn gestoßen und das ist keine Selbstverständlichkeit. Vielen Dank dafür. Trotz der guten Vorbereitung waren wir doch ein bißchen nervös als es los ging. Die Platzarbeit war für unserere Begleithundeprüfung natürlich kein Problem :), obwohl Paul Probst den Hunden sehr viel mehr an Sozialisierungsarbeit abverlangte als wir das vom Hundesport gewöhnt sind. Nach ca. 1,5 Stunden mit 5 Rottis und einem Schäferhund hiess es dann "Teil 1" bestanden. Dann ging es mit allen Vier- und Zweibeinern raus nach Weisweiler, um den Außenteil zu absolvieren. Alle Hunde zeigten sich sehr gut und absolvierten die Herausforderungen souverän. Nach Rückkehr ins Vereinsheim hatten alle ihr Ziel erreicht und ließen die Ereignisse des Tages in einem netten Plausch Revue passieren. Für Curie und mich der zweite und wesentliche Meilenstein des Jahres 2013. Wir bedanken uns beim MV Weisweiler für die nette Veranstaltung. Wir sind wie immer gerne bei Euch gewesen und freuen uns auf die nächste Veranstaltung. Unser herzlicher Dank gilt natürlich unserem SV Herrn Paul Probst, der die Prüfung mit sehr viel Augenmass und Hundeverstand abgenommen hat. Paul, das hast Du wie immer Spitze gemacht! Wir sind der Meinung, dass der Verhaltenstest für alle Hunde - ob groß oder klein - Pflicht sein sollte. Gutes Benehmen von anderen Hunderassen - gerade auch den kleinen - ist nämlich leider keine Selbstverständlichkeit. Bedanken möchten wir uns sehr herzlich bei Herrn Paul Probst (anerkannter Sachverständiger nach dem LHundG NRW), der uns kompetent und souverän durch die Verhaltensprüfung führte.Damit Ihr Euch ein Bild über die Anforderungen an den Verhaltenstest machen könnt, nachstehend ein Auszug aus den maßgeblichen Bestimmungen: Sachkundenachweis und Verhaltensprüfung (Auszug LHundG NRW) Sachkundenachweis Der Nachweis der Sachkunde nach § 6 Abs. 2 LHundG NRW ist von der Halterin oder dem Halter eines Hundes gegenüber der für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde zu erbringen. Die erforderliche Sachkunde ist im Rahmen eines Fachgesprächs unter Beteiligung der beamteten Tierärztin oder des beamteten Tierarztes und erforderlichenfalls sachverständiger Dritter oder in einem vergleichbaren schriftlichen Verfahren (Sachkundeprüfung) zu ermitteln. Dazu hat die Halterin oder der Halter des Hundes ausreichende theoretische Kenntnisse nachzuweisen über 1. Sozialverhalten und Ausdrucksformen des Hundes, rassespezifische Eigenschaften (insbesondere Abstammung, Körperbau, Körpersprache), 2. Haltung, Ernährung sowie allgemeine Pflege/Hygiene von Hunden, 3. Erkennen und Beurteilen typischer Gefahrensituationen mit Hunden, 4. Erziehung und Ausbildung des Hundes sowie 5. Rechtsvorschriften über den Umgang mit Hunden. Verhaltensprüfung Ziel der Verhaltensprüfung ist das Erkennen übersteigerter aggressiver Reaktionen des Hundes, die sich in gefährlicher Weise auf Mensch und Tier auswirken können. Die Verhaltensprüfung soll folgende Prüfelemente umfassen: 1. Überprüfung des Gehorsams des Hundes; 2. Verhalten bei Kontakt mit Personen in Bewegung (Jogger, Skater, Radler), die auch in engen räumlichen Kontakt zum Hund treten; 3. Verhalten bei Konfrontation mit unerwarteten Begebenheiten (z.B. Aufspannen eines Schirmes; Fallenlassen eines Schlüsselbundes; Kontakt mit nicht normal reagierenden Personen);4. Verhalten des Hundes bei Konfrontation mit Geräuschen (z.B.: Fahrradklingel; Geschrei; Trillerpfeife); 5. Verhalten im Straßenverkehr oder in einer vergleichbaren Gegebenheit; 6. Verhalten beim Kontakt mit anderen, auch gleichgeschlechtlichen Hunden;
Der Hund darf während des Prüfungsvorgangs keinen über das normale Maß hinausgehenden Reizen ausgesetzt werden, die nachvollziehbare und natürliche Abwehrreaktionen provozieren. Die Reize müssen dem Hund in angemessener Dosierung vermittelt werden, so dass überprüft werden kann, ob der Hund, gemessen an der Reizstärke, ein der Situation nicht angemessenes Aggressionsverhalten aufweist. Der zu prüfende Hund muss mindestens 15 Monate alt sein. Bei Hunden, die vor Erreichen des zweiten Lebensjahres geprüft werden, muss nach Ablauf von zwei Jahren eine Wiederholung der Verhaltensprüfung stattfinden. Für Hunde, die das Mindestalter noch nicht erreicht haben, soll eine befristete Ausnahme von der Anlein- und Maulkorbpflicht erteilt werden, wenn die regelmäßige, mindestens alle zwei Wochen erfolgende Teilnahme an einer Junghundeausbildung (z.B. Vorbereitung zur Begleithundeausbildung) der zuständigen Behörde gegenüber durch eine Bescheinigung der für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde nachgewiesen wird. |